Klimapaket 2020: Attraktive Heizungsförderung
Energetische Sanierungen sind nun steuerlich absetzbar, und der Austausch von Heizungssystemen durch umweltfreundlichere und effizientere Anlagen wird stark gefördert: Das Klimapaket, welches seit Anfang 2020 gilt, vergünstigt Heizungsmodernisierungen wie kaum zuvor. Dazu wird Heizen mit fossilen Brennstoffen durch die CO²-Bepreisung künftig teurer.
Adresse und Kontakt
Mundle GmbH
Dornierstraße 4
71069 Sindelfingen (Darmsheim)
Durch Zuschüsse lassen sich die Kosten für die Modernisierung der alten Heizung deutlich reduzieren und zusätzlich von der Steuer absetzen.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Zuschüsse für moderne und umweltfreundliche Heizungen
Mit ganzen 35% der Investitionskosten werden der Einbau von Erneuerbaren Energiesystemen wie Wärmepumpen, Biomasseanlagen gefördert. Solarkollektoranlagen werden mit 30% bezuschusst. Das Beste: Beide Förderungen gelten für Neu- und Altbauten.
Gas-Hybridheizungen mit erneuerbarer Wärmeerzeugung werden im Gebäudebestand mit 30% gefördert. Diejenigen Gas-Hybridheizungen, die die Option einer späteren Einbindung einer erneuerbaren Wärmeerzeugung (Renewable Ready) besitzen, werden mit 20% bezuschusst.
Attraktive Austauschprämie für alte Ölheizungen
Eine Austauschprämie von zusätzlichen 10% wird dem Ersetzen von alten Ölheizungen durch klimafreundlichere Anlagen im Gebäudebestand zugesichert. Wer demnach seine Ölheizung durch ein voll erneuerbares Energiesystem wie eine Holzheizung oder eine Wärmepumpe austauscht, erhält zusammen 45% der Investitionskosten. Auch ein Ersetzen der Ölheizung durch eine Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Wärmeerzeugung bringt eine Förderung von stolzen 40%.
Steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungen
Energetische Sanierungsschritte können seit Januar 2020 steuerlich abgesetzt werden. Dazu gehören folgende Maßnahmen:
- Erneuerung der Heizungsanlage,
- Austausch von Fenstern,
- Dämmung der Gebäudehülle,
- Einbau einer Lüftungsanlage.
20% der Investitionssumme von maximal 200.000 Euro können über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich abgeschrieben werden. Das sind also bis zu 40.000 Euro. Dabei gilt: In den ersten beiden Jahren nach der Anschaffung können 7%, also bis zu 14.000 Euro, und im dritten Jahr 6%, also bis zu 12.000 Euro, geltend gemacht werden.
Energieberater-Kosten sind künftig unter dem Aspekt der Aufwendungen für energetische Maßnahmen ebenfalls steuerlich absetzbar - zu ganzen 50%.
Stromspeicher, Blockheizkraftwerke und Brennstoffzellen
Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen und Stromspeicher werden ebenfalls durch Förderungen bezuschusst, wobei diese nach der elektrischen Leistung der Systeme berechnet werden.
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